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Saisonzeiten gut ankündigen: Reifenwechsel, Spargel, Weihnachten, Urlaub

Von Philipp SteglichStand:

Im Oktober wollen alle gleichzeitig Winterreifen, im April fragen die ersten nach Spargel, und Anfang Dezember klingelt das Telefon wegen des Weihnachtsbratens. Wer die Saison früh und überall gleich ankündigt, bekommt die Anfragen geordneter und muss weniger am Telefon erklären. Hier steht, was ein guter Saisonhinweis enthält, wie das für typische Saisons aussieht und welche vier Stellen du jedes Mal abhakst.

Drei Angaben für jeden Saisonhinweis

Ein guter Hinweis beantwortet drei Fragen: Ab wann gilt es? Bis wann? Und was soll die Kundschaft tun, also anrufen, online buchen oder bis zu einem Datum bestellen? Ein Beispiel: „Reifenwechsel ab 5. Oktober, Termine telefonisch oder online. Einlagerung bitte bei der Buchung angeben.“ Schreib Datum und Wochentag, nicht „ab nächster Woche“.

Reifenwechsel: Termine früh freigeben

Stell die Wechseltermine online, bevor die erste Kältewelle kommt. Nenne, ob du einlagerst, was man mitbringt (zum Beispiel das Felgenschloss) und wie lange der Wechsel dauert. Sind die Wochen voll, schreib das mit dem nächsten freien Termin dazu.

Eine Formulierung solltest du meiden: „Winterreifenpflicht ab Oktober“. Ein festes Datum gibt es nicht. Die StVO verlangt passende Reifen bei Glätte, Schneematsch oder Eis (§ 2 Abs. 3a StVO). „Von O bis O“ ist eine Faustregel, kein Gesetz.

Spargel, Wild, Gans: Saisonware ankündigen

Bei Saisonware steht der Start oft nicht fest, weil das Wetter entscheidet. Dann schreib „voraussichtlich ab Mitte April“ und bestätige den ersten Tag, sobald er feststeht. Das Ende der Spargelzeit liegt traditionell um den 24. Juni. Nimm die Saisonkarte danach zeitnah herunter. Wie du den Kartenwechsel sauber machst, steht im Ratgeber Saison und Aktionen auf der Website.

Weihnachtsbestellungen: Bestellschluss und Abholtage

Ob Braten, Stollen, Torte oder Adventskranz: Eine Bestellliste auf der Website mit Preisen, Bestellschluss und Abholtagen spart dir viele Gespräche. Nenne die Abholzeiten am 23. und 24. Dezember ausdrücklich, denn die weichen fast immer ab. Schreib dazu, wie man bestellt, und streich ausverkaufte Produkte sofort.

Wer per Telefon oder Website vorbestellt, kauft aus der Ferne. Dann gehören die Allergene zum Angebot, siehe Allergene und Zusatzstoffe online angeben.

Betriebsurlaub und volle Wochen

Für den Betriebsurlaub gilt dieselbe Regel: Zeitraum, erster Tag danach und eine Vertretung, falls es eine gibt. Im Google-Profil trägst du bis zu sechs Tage am Stück als Sonderöffnungszeiten ein. Ab sieben Tagen empfiehlt Google, das Profil als vorübergehend geschlossen zu markieren. Einen Zeitplan mit Vorlauf findest du im Ratgeber Öffnungszeiten und Feiertage aktuell halten.

Ein Saisonkalender auf einem Blatt

Trag dir für jede Saison zwei Termine ein: vier bis sechs Wochen vorher ankündigen und am Tag nach dem Ende aufräumen. Das ist ein Richtwert, kein fester Wert für jede Branche.

  • Februar und März: Sommerreifen, Ostern, Osterferien.
  • April bis Juni: Spargel, Grillsaison, Pfingsten, Muttertag.
  • Juli und August: Betriebsurlaub, Sommerzeiten.
  • September und Oktober: Winterreifen, Wild, Kürbis, Allerheiligen.
  • November und Dezember: Weihnachtsbestellungen, Gutscheine, Feiertagszeiten.
  • Januar: Hinweise entfernen, Preise prüfen, Inventur oder Urlaub.

Checkliste für jede Saison

  • Website: Hinweis oben auf der Startseite und bei den Öffnungszeiten.
  • Google-Unternehmensprofil: Sonderöffnungszeiten und ein Beitrag.
  • Aushang an Tür, Theke oder Kasse mit demselben Text.
  • Instagram und Facebook: Beitrag, Story zum Start, Beitrag angepinnt.
  • Überall dieselben Angaben: ab wann, bis wann, was tun.
  • Bestellschluss und Abholzeiten bei Vorbestellungen.
  • Termin zum Entfernen eingetragen.

Häufige Fragen

Wie früh soll ich ankündigen?

Für Bestellungen und Termine vier bis sechs Wochen vorher, eine Erinnerung ein bis zwei Wochen vorher und eine letzte kurz vor dem Bestellschluss. Für Saisonware, sobald der Start absehbar ist.

Was, wenn das Datum noch nicht feststeht?

Schreib „voraussichtlich“ und bestätige das genaue Datum, sobald du es kennst. Das ist ehrlicher als gar kein Hinweis.

Soll ich „ausgebucht“ auf die Website schreiben?

Ja, mit dem nächsten freien Termin oder dem Hinweis auf eine Warteliste. Das spart dir Anrufe und der Kundschaft Zeit.

Quellen

Die rechtlichen Hinweise in diesem Ratgeber sind allgemein und keine Rechtsberatung. Verbindlich klären das im Einzelfall die zuständige Stelle, deine Kammer oder Innung oder eine Anwältin oder ein Anwalt. Gesetzestexte geprüft am 11. Oktober 2026.

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