Gutscheine und Vorbestellungen über die Website: vier Wege
Ein Gutschein zu Weihnachten, die Torte zum Geburtstag, die Partyplatte fürs Firmenfest: Solche Bestellungen sind planbar und oft gut für die Kasse. Dafür braucht es keinen Onlineshop. Es gibt vier Wege, von sehr einfach bis aufwendig. Hier stehen sie mit Vor- und Nachteilen und den Regeln, die du dafür brauchst. Rechtliche Punkte sind allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.
Vier Wege, von einfach bis aufwendig
- Hinweis auf der Website: „Gutscheine gibt es bei uns im Laden.“ Kostet nichts, bringt aber nur Kundschaft, die ohnehin vorbeikommt.
- Bestellung per Telefon, Mail, WhatsApp oder Anfrageformular, bezahlt bei Abholung oder per Überweisung. Für die meisten kleinen Betriebe der richtige Start.
- Zahlungslink eines Zahlungsdienstes für einzelne Produkte, ohne Shop. Kundschaft zahlt sofort, du zahlst pro Zahlung eine Gebühr.
- Gutschein-Plattform oder Onlineshop mit Bezahlung. Am bequemsten für die Kundschaft, am meisten Aufwand, Gebühren und Pflichten für dich.
Was ein Gutschein regeln sollte
Schreib auf den Gutschein, ob er über einen Betrag oder eine Leistung lautet, wer ihn ausstellt und ob es eine Gültigkeit gibt. Ohne Datum gilt die regelmäßige Verjährung: drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde (§§ 195, 199 BGB). Deutlich kürzere Fristen können unwirksam sein, das lässt du im Zweifel prüfen.
Gib jedem Gutschein eine Nummer und führe eine einfache Liste mit Nummer, Wert, Datum und Einlösung. Wie Gutscheine in der Buchhaltung behandelt werden, klärst du mit deinem Steuerbüro.
Vorbestellungen: Torte, Braten, Platte, Strauß
Für Vorbestellungen braucht die Website vier Angaben: was es gibt, mit Preis; bis wann man bestellen muss; wann man abholt; und wie man bestellt. Bei großen Bestellungen kann eine Anzahlung sinnvoll sein, dann schreib dazu, was bei einer Absage passiert. Die Beispielseiten Café Lindgrün und Metzgerei Buchenrauch zeigen, wie so eine Seite aussehen kann.
Bei Lebensmitteln gilt außerdem: Wer aus der Ferne bestellt, braucht die Allergenangaben vor der Bestellung. Mehr dazu im Ratgeber Allergene und Zusatzstoffe online angeben.
Online bezahlen: was dazukommt
Sobald auf der Website bezahlt wird, bist du im Online-Handel. Dazu gehören Pflichtinformationen vor der Bestellung, ein Bestellknopf mit eindeutiger Beschriftung wie „zahlungspflichtig bestellen“ (§ 312j BGB) und in vielen Fällen ein Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Ausnahmen gibt es etwa für schnell verderbliche Ware und Anfertigungen nach Kundenwunsch. Bestellablauf, Widerrufsbelehrung und Bedingungen solltest du prüfen lassen. Dazu kommen Gebühren pro Zahlung und etwas Aufwand bei Erstattungen.
Auf Websites, die ich betreue, ist Online-Bezahlung möglich: Das sprechen wir gern ab, es kommt zu den 50 € dazu.
Klein anfangen, dann entscheiden
Starte mit Weg zwei: Angebot und Bestellschluss auf die Website, bestellt wird per Telefon, Mail oder WhatsApp. Zähl in der ersten Saison, wie viele Bestellungen so kommen und wie viel Arbeit sie machen. Erst wenn die Nachfrage groß ist und das Kassieren Zeit kostet, lohnt sich der Schritt zur Online-Bezahlung. Wann du Gutscheine und Vorbestellungen ankündigst, steht im Ratgeber Saisonzeiten ankündigen.
Checkliste für Gutscheine und Vorbestellungen
- Weg festgelegt: Laden, Anfrage, Zahlungslink oder Shop.
- Gutschein mit Betrag oder Leistung, Aussteller und gegebenenfalls Gültigkeit.
- Gutscheine nummeriert, Liste geführt.
- Vorbestellung: Angebot mit Preis, Bestellschluss, Abholzeit, Bestellweg.
- Anzahlung und Absage geregelt, falls nötig.
- Bei Lebensmitteln: Allergene beim Angebot.
- Bei Online-Bezahlung: Pflichtangaben und Widerrufsbelehrung geprüft.
- Ausverkauftes sofort gekennzeichnet.
Häufige Fragen
Wie lange muss ein Gutschein gültig sein?
Ohne Datum gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres. Kürzere Fristen sind möglich, zu kurze können aber unwirksam sein. Lass deine Bedingungen im Zweifel prüfen.
Darf ich Gutscheine als PDF per E-Mail verschicken?
Das ist üblich. Gib jedem Gutschein eine Nummer, damit er nicht mehrfach eingelöst werden kann, und trag ihn in deine Liste ein.
Brauche ich für Vorbestellungen eine Anzahlung?
Nicht zwingend. Bei großen oder individuellen Bestellungen schützt sie dich vor Ausfällen. Schreib dann klar dazu, bis wann man kostenlos absagen kann.
Quellen
Die rechtlichen Hinweise in diesem Ratgeber sind allgemein und keine Rechtsberatung. Verbindlich klären das im Einzelfall die zuständige Stelle, deine Kammer oder Innung oder eine Anwältin oder ein Anwalt. Gesetzestexte geprüft am 11. Oktober 2026.
