Philipp Steglich Websites für kleine Betriebe

Recht im Alltag3 Min. Lesezeit

Preise auf der Website: zeigen oder nicht?

Von Philipp SteglichStand:

Soll ich meine Preise auf die Website schreiben? Das fragen Friseure, Kosmetikstudios, Schneidereien und Werkstätten oft, meist mit derselben Sorge: Die Konkurrenz liest mit, und jede Arbeit ist anders. Aus meiner Sicht überwiegt der Nutzen, wenn die Preise ehrlich erklärt sind. Hier steht, was dafür spricht, wie Ab-Preise funktionieren und was rechtlich dazugehört. Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was Preise online bringen

Wer einen Preis sieht, muss nicht anrufen, um ihn zu erfragen. Das spart dir Telefonate, gerade wenn du mitten in einer Behandlung oder Reparatur steckst. Preise filtern außerdem vor: Wer kommt, kennt den Rahmen, und an der Kasse gibt es weniger Überraschungen. Und sie schaffen Vertrauen, weil sie zeigen, dass du nichts verstecken musst.

Die Konkurrenz kennt deine Preise in aller Regel schon, über Aushang, Anruf oder Bekannte. Der Nachteil, sie online zu zeigen, ist also kleiner, als er sich anfühlt.

Was für Preise an Privatkunden gilt

Wer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder mit Preisen wirbt, muss Endpreise angeben (§ 3 PAngV). Das heißt: inklusive Mehrwertsteuer und aller festen Bestandteile. Ein Preis „zzgl. MwSt.“ passt nur, wenn sich das Angebot ausschließlich an Betriebe richtet und das klar erkennbar ist.

Unabhängig von der Website gilt für viele Dienstleister: Im Geschäftsraum hängt ein Preisverzeichnis der wesentlichen Leistungen, bei Schaufenstern auch dort (§ 12 PAngV). In der Gastronomie gehört ein Preisverzeichnis neben den Eingang (§ 13 PAngV). Ausgenommen sind Leistungen, die üblicherweise nach individuellem Angebot oder Kostenvoranschlag erbracht werden.

Ab-Preise, Spannen und Beispiele

Ab-Preise sind oft unvermeidlich, aber nur mit Grund hilfreich. Schreib dazu, wovon der Preis abhängt und was der übliche Rahmen ist. Ein Ab-Preis sollte ein Preis sein, den es wirklich gibt, nicht ein Lockpreis, den kaum jemand bekommt.

  • Friseur: „Damenschnitt kurz 42 €, mittel 49 €, lang 56 €“ statt „Damen ab 42 €“ (Beispielpreise).
  • Kosmetik: Dauer und Preis in einer Zeile, „Gesichtsbehandlung, 60 Min., 65 €“ (Beispiel).
  • Schneiderei: „Hose kürzen ab 14 €, mit Originalsaum 19 €“ (Beispiel).
  • Werkstatt: Festpreise für Standardarbeiten, dazu der Stundensatz und der Satz „Alles andere nach Kostenvoranschlag“.

Grundpreis bei loser Ware

Für Metzgerei, Bäckerei oder Feinkost kurz: Lose Ware, die nach Gewicht verkauft wird, bekommt den Grundpreis, also den Preis je Kilogramm oder je 100 Gramm (§ 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 PAngV). Stückware wie eine Leberkässemmel hat einen Stückpreis. Zeigst du die Theke online, nimm dieselben Angaben wie an der Theke. Ein Beispiel ist die Theke der Beispiel-Metzgerei Buchenrauch.

Stand-Datum und ein Weg weiter

Alte Preise im Netz führen zu Diskussionen an der Kasse. Setz deshalb unter jede Preisliste ein Stand-Datum und ändere Website, Aushang und Google-Profil am selben Tag. Direkt unter der Liste gehört der nächste Schritt: Anrufknopf, WhatsApp oder der Link zur Terminbuchung. Wie du die Liste übersichtlich aufbaust, steht im Ratgeber Speisekarte und Preisliste online.

Checkliste für deine Preisliste

  • Preise für Privatkunden als Endpreise, inklusive Mehrwertsteuer.
  • Jede Leistung in einer Zeile: Name, bei Dienstleistungen Dauer, Preis mit €.
  • Ab-Preise mit Grund, besser Stufen oder Spannen.
  • Bei loser Ware: Grundpreis je kg oder je 100 g.
  • Für Einzelfälle: Kostenvoranschlag oder Preis nach Ansicht, klar benannt.
  • Stand-Datum unter der Liste, Website und Aushang gleich.
  • Termin- oder Kontaktweg direkt unter der Liste.

Häufige Fragen

Muss ich meine Preise online nennen?

Eine allgemeine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Dienstleister müssen aber im Laden ein Preisverzeichnis aushängen, Gaststätten neben dem Eingang. Nennst du online Preise, müssen sie für Privatkunden Endpreise sein.

Darf ich Nettopreise angeben?

Nur, wenn sich das Angebot ausschließlich an Betriebe richtet und das klar erkennbar ist. Sobald Privatkunden angesprochen werden, gehören Endpreise inklusive Mehrwertsteuer auf die Seite.

Was mache ich, wenn jede Arbeit anders ist?

Zeig zwei, drei typische Beispiele mit Rahmen, nenn deinen Stundensatz und erkläre, wann es einen Kostenvoranschlag gibt. Das hilft mehr als „Preis auf Anfrage“.

Quellen

Die rechtlichen Hinweise in diesem Ratgeber sind allgemein und keine Rechtsberatung. Verbindlich klären das im Einzelfall die zuständige Stelle, deine Kammer oder Innung oder eine Anwältin oder ein Anwalt. Gesetzestexte geprüft am 11. Oktober 2026.

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