Philipp Steglich Websites für kleine Betriebe

Recht im Alltag3 Min. Lesezeit

Fotos von Team und Kundschaft: Einwilligung, Rechte, Checkliste

Von Philipp SteglichStand:

Echte Fotos von dir, deinem Team und zufriedener Kundschaft machen eine Website glaubwürdig. Sobald Menschen darauf zu erkennen sind, brauchst du aber ihre Zustimmung. Das klingt nach Bürokratie, ist im Alltag aber eine kurze Frage und ein Zettel. Hier steht, wann du fragen musst, was in eine Einwilligung gehört und worauf du bei fremden Fotos achtest. Das ist ein allgemeiner Überblick aus meiner Arbeit, keine Rechtsberatung.

Wann du fragen musst

Bilder von Personen dürfen nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden (§ 22 Kunsturhebergesetz, KUG). Die Ausnahmen in § 23 KUG, etwa für Personen als bloßes Beiwerk neben einer Landschaft, passen auf Werbefotos für deinen Betrieb selten. Zusätzlich gilt für Fotos die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Welches Gesetz im Einzelfall greift, ist unter Juristen umstritten. Für dich läuft beides auf dasselbe hinaus: vorher fragen und die Zustimmung so festhalten, dass du sie später zeigen kannst.

Erkennbar heißt nicht nur das Gesicht. Auch eine auffällige Tätowierung, eine besondere Frisur oder die Stimme im Video können reichen.

Mitarbeitende: schriftlich und freiwillig

Für Fotos und Videos von Beschäftigten hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Einwilligung schriftlich erfolgen muss (Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13). Weil Beschäftigte von dir abhängig sind, muss die Zustimmung wirklich freiwillig sein: Wer nicht aufs Foto will, darf dadurch keinen Nachteil haben.

Verlässt jemand den Betrieb, endet die Einwilligung nicht automatisch. Viele nehmen das Foto trotzdem herunter, und spätestens bei einem Widerruf solltest du es tun. Ein Teamfoto ohne Ehemalige ist ohnehin aktueller.

Kundschaft: vorher fragen, nicht nachher

Das Vorher-nachher-Bild beim Friseur, die Hochzeitsfloristik mit Brautpaar, Gäste im Café: Frag, bevor du fotografierst, zeig das Foto und lass dir die Zustimmung schriftlich geben, auf Papier oder per Nachricht. Bei Kindern fragst du die Eltern. Gäste, die nur zufällig im Hintergrund sitzen, schneidest du heraus oder fotografierst vor der Öffnung.

Bei Behandlungen mit medizinischem Bezug, etwa in der Kosmetik, gelten für Vorher-nachher-Bilder zusätzlich strengere Werberegeln. Im Zweifel: lieber ohne.

Was in eine Einwilligung gehört

Diese Liste ist eine Vorlage-Idee, kein geprüftes Formular. Frag bei deiner Kammer oder Innung nach einem Muster oder lass deine Fassung einmal prüfen.

  • Wer zustimmt: Name, bei Kindern die Eltern.
  • Welche Fotos oder Videos: Datum und Anlass, am besten mit Bild.
  • Wo sie erscheinen: Website, Instagram, Facebook, Google-Profil, Aushang, Flyer.
  • Wie lange: bis auf Widerruf oder bis zu einem Datum.
  • Ob der Name genannt wird.
  • Dass die Zustimmung freiwillig ist und jederzeit für die Zukunft widerrufen werden kann, und an wen der Widerruf geht.
  • Ein Verweis auf deine Datenschutzhinweise, Datum und Unterschrift.

Wem das Foto gehört

Das Recht am Bild der Person ist das eine, das Urheberrecht am Foto das andere. Fotografiert ein Fotograf für dich, lass dir schriftlich bestätigen, wo du die Bilder nutzen darfst (§ 31 UrhG), und ob er namentlich genannt werden möchte (§ 13 UrhG). Bei Stockfotos gelten die Lizenzbedingungen. Fotos aus dem Netz oder von Kunden-Instagram übernimmst du nur mit Erlaubnis. Für eigene Fotos gibt es den Ratgeber Gute Fotos mit dem Handy.

Checkliste für Fotos mit Menschen

  • Vor dem Foto gefragt, nicht erst vor dem Hochladen.
  • Einwilligung schriftlich oder per Nachricht festgehalten, bei Mitarbeitenden schriftlich.
  • Fotos, Orte und Dauer in der Einwilligung benannt.
  • Bei Kindern die Eltern gefragt.
  • Unbeteiligte im Hintergrund herausgeschnitten.
  • Eine Liste: welches Foto, welche Person, wo verwendet.
  • Bei Widerruf: Website, Profile und Google-Profil zügig bereinigt.
  • Nutzungsrechte für fremde Fotos schriftlich.

Häufige Fragen

Reicht eine mündliche Zusage?

Du musst eine Einwilligung später nachweisen können (Art. 7 DSGVO). Deshalb besser schriftlich oder per Nachricht. Bei Mitarbeitenden verlangt die Rechtsprechung die Schriftform.

Was ist mit Gästen im Hintergrund?

Sind sie erkennbar und nicht nur Nebensache, fragst du sie oder schneidest sie heraus. Am einfachsten sind Fotos vor der Öffnung oder Ausschnitte ohne Gesichter.

Was tue ich, wenn jemand die Einwilligung widerruft?

Nimm das Foto zügig von Website, Social-Media-Profilen und Google-Profil. Bereits gedruckte Flyer sind ein Sonderfall, den du im Einzelfall klärst.

Quellen

Die rechtlichen Hinweise in diesem Ratgeber sind allgemein und keine Rechtsberatung. Verbindlich klären das im Einzelfall die zuständige Stelle, deine Kammer oder Innung oder eine Anwältin oder ein Anwalt. Gesetzestexte geprüft am 11. Oktober 2026.

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